OLG Rostock: Anzeige von Warenverfügbarkeit muss in Echtzeit erfolgen

Urteil

OLG Rostock: Anzeige von Warenverfügbarkeit muss in Echtzeit erfolgen

Wer in seinem Onlineshop anzeigt, wie viele Artikel eines Angebotes noch verfügbar sind, muss gewährleisten, dass diese Angabe auch in Echtzeit erfolgt. Das geht aus einem aktuellen Urteil des OLG Rostock hervor.

Quelle: COM! – Das Computer Magazin