Nicht immer Schleichwerbung: BGH urteilt über Influencer-Postings

Werbevermerk auf Hersteller eines Produkts

Nicht immer Schleichwerbung: BGH urteilt über Influencer-Postings

Wenn es nicht zu werblich ist, dürfen Influencer bei Fotos mit Produkten ohne einen Hinweis auf Werbung auf Firmen verweisen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Quelle: COM! – Das Computer Magazin