Zoom-Nutzung nicht DSGVO-konform

Hamburger Datenschützer

Zoom-Nutzung nicht DSGVO-konform

Für den Datenschutzbeauftragten Hamburgs ist die Verwendung von Zoom nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar. Er warnt daher eine Hamburger Behörde davor, die US-Videokonferenz zu nutzen.

Quelle: COM! – Das Computer Magazin