Crowdworker sind Arbeitnehmer

BAG-Urteil

Crowdworker sind Arbeitnehmer

Dr. Anne Förster, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Taylor Wessing, berichtet über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und dessen Folgen für Crowdworker und Anbieter von Crowdworking-Plattformen.

Quelle: COM! – Das Computer Magazin