Kommentar
Beim Datenschutz fehlt das Augenmaß
Der Rekord-Bußgeldbescheid gegen die Wohnungsbaugesellschaft „Deutsche Wohnen“ wurde vom Landgericht Berlin wieder kassiert. Das ist nicht der erste Fall dieser Art – und er deutet auf einen zentralen Webfehler der Datenschutz-Grundverordnung hin.