Bundesverfassungsgericht: Staatlicher Zugriff auf persönliche Daten muss begrenzt werden

Ermittler dürfen nicht ohne Anlass auf die Daten von Internet- und Handynutzern zugreifen. Das Verfassungsgericht erklärte Teile der Datenauskunft für verfassungswidrig.

Quelle: ZEIT ONLINE