Kristina Hänel: „Das hier ist kein Sieg. Weder für mich noch für Frauenrechte“

§ 219a ist reformiert, das Urteil gegen Kristina Hänel aufgehoben. Wer denkt, die Ärztin werde nun freigesprochen und über Schwangerschaftsabbrüche frei informiert, irrt.

Quelle: ZEIT Wissen