BGH-Urteil: Ärzte haften nicht für künstlich verlängertes Leiden am Lebensende

Ein Mediziner muss wegen einer Lebensverlängerung durch künstliche Ernährung kein Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Der BGH hob damit ein früheres Urteil auf.

Quelle: ZEIT Wissen