Paragraf 219a: Wir informieren über Schwangerschaftsabbrüche

§219a verbietet es Ärzten, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, wenn sie sie selbst anbieten. ZEIT ONLINE darf berichten und erklärt deshalb erneut den Eingriff. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Mehr aus Forschung und Wissenschaft)