Mehr Cafés mit offenen Hotspots bleiben wohl Wunschdenken: Zwar haften WLAN-Betreiber laut BGH nicht grundsätzlich. Doch wer Netz anbietet, hat es weiter unnötig schwer. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Alles digital)
Treibhauseffekt und Klimawandel
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