BGH-Urteil: Sie haben hier immer noch kein WLAN, oder?

Mehr Cafés mit offenen Hotspots bleiben wohl Wunschdenken: Zwar haften WLAN-Betreiber laut BGH nicht grundsätzlich. Doch wer Netz anbietet, hat es weiter unnötig schwer. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Alles digital)