BGH bestätigt Abschaffung der Störerhaftung

Grundsatzurteil

BGH bestätigt Abschaffung der Störerhaftung

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte heute die gesetzliche Neuregelung aus dem Jahr 2017 zur Abschaffung der sogenannten Störerhaftung. Anbieter offener WLAN-Netze können nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden, wenn jemand ihren Anschluss für illegale Uploads missbraucht.

(Mehr in: COM! – Das Computer Magazin)