Grundsatzurteil
BGH bestätigt Abschaffung der Störerhaftung
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte heute die gesetzliche Neuregelung aus dem Jahr 2017 zur Abschaffung der sogenannten Störerhaftung. Anbieter offener WLAN-Netze können nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden, wenn jemand ihren Anschluss für illegale Uploads missbraucht.