Kim Dotcom scheitert mit Berufungsantrag

Auslieferung

Kim Dotcom scheitert mit Berufungsantrag

Kim Dotcom darf an die USA ausgeliefert werden. Der in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer scheiterte nun mit seinem Berufungsantrag vor dem obersten Berufungsgericht in Wellington. Dotcom wird Betrug und Copyright-Verletzung vorgeworfen.

(Mehr in: COM! – Das Computer Magazin)