BGH prüft Haftung bei WLAN-Hotspots und dem Tor-Netzwerk

Änderungen im Telemediengesetz

BGH prüft Haftung bei WLAN-Hotspots und dem Tor-Netzwerk

Ein neues Gesetz soll WLAN-Nutzer schützen – und schafft die so genannte Störerhaftung für Rechtsverstöße bei offenen Hotspots ab. Doch wie schützt man dann Urheberrechte? Der BGH prüft das auch im Fall des Anonym-Netzwerks Tor.

(Mehr in: COM! – Das Computer Magazin)