Gesetz gegen Hetze im Netz mit Übergangsregelung in Kraft

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Gesetz gegen Hetze im Netz mit Übergangsregelung in Kraft

Gegen Hetze im Internet muss vorgegangen werden. Mit dem Inkraftreten des Gesetzes müssen Betreiber von sozialen Netzwerken innerhalb von 24 Stunden oder einer Woche den betroffenen Inhalt löschen, ansonsten drohen Bußgelder. Das gilt aber erst nach der Übergangsregelung.

(Mehr in: COM! – Das Computer Magazin)