BGH-Urteil
Suchmaschinen-Betreiber haften nicht für illegal ins Netz gestellte Inhalte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Anbieter wie Google haften nicht für Inhalte, die illegal ins Netz gestellt wurden und in den Suchergebnissen erscheinen. Es sei denn, die Betreiber wussten davon.