Suchmaschinen-Betreiber haften nicht für illegal ins Netz gestellte Inhalte

BGH-Urteil

Suchmaschinen-Betreiber haften nicht für illegal ins Netz gestellte Inhalte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Anbieter wie Google haften nicht für Inhalte, die illegal ins Netz gestellt wurden und in den Suchergebnissen erscheinen. Es sei denn, die Betreiber wussten davon.

(Mehr in: COM! – Das Computer Magazin)