Kundenbewertungen im Web

Urteil zu Unterlassungserklärungen

Kundenbewertungen im Web

Kundenaussagen verstoßen unter Umständen gegen das Wett­bewerbsrecht. Haben veröffentlichte Bewertungen etwa einen werbenden Charakter kann das Unternehmen im Falle irreführender Inhalte haftbar gemacht werden.

(Mehr in: COM! – Das Computer Magazin)