YouTube muss Namen und Anschrift preisgeben

Bei Urheberrechtsverstößen

YouTube muss Namen und Anschrift preisgeben

Verstößt ein Nutzer gegen das Urheberrecht, muss YouTube und auch Google Daten wie den Namen sowie die Anschrift des Täters preisgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

(Mehr in: COM! – Das Computer Magazin)