Keine Spähsoftware auf Firmenrechner erlaubt

Grundsatzurteil

Keine Spähsoftware auf Firmenrechner erlaubt

Für Millionen Arbeitnehmer gehören Laptop, Tablet, Smartphone zum Alltag. Sie produzieren eine Flut digitaler Daten, die sich verwerten lassen – auch für Kündigungen? Diese Frage haben Deutschlands höchste Arbeitsrichter jetzt beantwortet.

(Mehr in: COM! – Das Computer Magazin)