Neues Düngerecht: Thünen-Institut legt Bericht über betriebliche Stoffstrombilanzen vor

Nach § 11a des geänderten Düngegesetzes müssen viehstarke Betriebe ab dem Jahr 2018 eine Stoffstrombilanz erstellen. Wie diese neue Bilanz berechnet und bewertet werden soll, ist noch offen. Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird derzeit ein Verordnungsentwurf zur Einführung der betrieblichen Stoffstrombilanz vorbereitet. Eine vom BMEL initiierte Arbeitsgruppe, der auch Wissenschaftler des Thünen-Instituts angehören, hat dafür Entscheidungsgrundlagen erarbeitet.
Quelle: Pressemitteilungen – idw – Informationsdienst Wissenschaft