NSA-Untersuchungsausschuss: Geheimdienstkontrolle verliert gegen Staatswohl

Die Bundestagsermittler siegen in einigen Punkten, verlieren aber in der Sache. Der NSA-Ausschuss darf die NSA-Selektoren nicht sehen, so das Bundesverfassungsgericht. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Alles digital)