Zu presseähnlich sei die App der ARD am untersuchten Beispieltag gewesen, hat das Kölner Oberlandesgericht geurteilt. So dürfe sie nicht weiter verbreitet werden. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Alles digital)
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ARD: Zeitungsverlage gewinnen Streit um „Tagesschau“-App
RSS-Feed 30. September 2016