„Mit Herrn X arbeite ich nicht mehr zusammen“: Solche Äußerungen sind auch online rechtmäßig. Die Verfassungsrichter stellten Meinungsfreiheit vor Persönlichkeitsschutz. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Alles digital)
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Meinungsfreiheit: Verfassungsgericht stärkt Online-Bewertungen
RSS-Feed 4. August 2016