Datenschutz: Vorratsdatenspeicherung wohl nur unter strengen Auflagen zulässig

Ist eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtmäßig? Der Generalanwalt des EuGH hält das Sammeln von Kommunikationsdaten nur bei schwerer Kriminalität für zulässig. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Alles digital)