Urheberrecht: EuGH-Anwalt stellt die Störerhaftung infrage

Wer seinen Kunden einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt, ist für deren Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich, sagt der Generalanwalt am EuGH. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Alles digital)