E-Plus darf nicht mit falschen Flatrates werben

„Unbegrenztes Datenvolumen“

E-Plus darf nicht mit falschen Flatrates werben

Wenn ein Mobilfunkanbieter einen Datentarif mit „unbegrenztem Volumen“ bewirbt, darf die Geschwindigkeit laut einem Urteil des Landgerichts Potsdam nicht drastisch eingeschränkt werden.

(Mehr in: COM! – Das Computer Magazin)